der Sharp Rental UG (haftungsbeschränkt)
Albrecht-Schaeffer-Weg 8, 30455 Hannover
§1 Zustand des Fahrzeugs
- Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand. Das Fahrzeug ist innen und außen fachgerecht gereinigt.
- Der Zustand des Fahrzeugs wird im Übergabeprotokoll dokumentiert, das Bestandteil des Mietvertrages ist.
- Das Fahrzeug verfügt mindestens über folgende Ausstattung:Warndreieck, Verbandskasten, Bedienungsanleitung.
- Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben; Motoröl ist nach Herstellerangaben befüllt.
§2 Pflichten des Mieters und Nutzung des Fahrzeugs
- Der Mieter muss mindestens 23 Jahre alt sein und über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
- Das Fahrzeug darf nicht an Dritte übergeben werden, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, Kontrollleuchten und Betriebsanleitung zu beachten, Ölstand und Reifendruck bei längeren Vermietungen (> 1 Woche) zu prüfen und das Fahrzeug nicht optisch oder technisch unbefugt zu verändern.
- Fahrten sind nur innerhalb Deutschlands gestattet. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und sind mit einem Aufpreis verbunden.
- Verboten sind Autorennen, Geländefahrten und der Transport gefährlicher Stoffe.
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten führen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken.
- Untervermietung ist nicht gestattet.
- Der Mieter erkennt an, dass die Fahrzeuge mit GPS- und Apple AirTag-Ortung ausgestattet sind. Das Entfernen oder Manipulieren wird mit einer Vertragsstrafe von 1.500 € geahndet.
- Das Fahrzeug ist bei Rückgabe innen besenrein und ohne grobe Verschmutzungen (z. B. Essensreste, verschüttete Flüssigkeiten) zu übergeben.
- Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei Verstoß oder bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung kann der Vermieter eine Pauschale von 100 € berechnen.
§3 Vertragsdauer, Rückgabe und Stornierung
- Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe des Fahrzeugs beim Vermieter.
- Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Tagesmiete berechnen.
- Stornierungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung kann der Vermieter bis zu 100 % des Mietpreises berechnen.
- Fahrzeuge müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Fehlender Kraftstoff wird mit 4,99 € pro Liter berechnet.
§4 Mietpreis und Kaution
- Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individueller Vereinbarung im Mietvertrag.
- Kaution:
- Tagesmiete: 100 €
- Ab 3-Tage-Tarif: 250 €
- Ab 7-Tage-Tarif: 350 €
- Ab 30-Tage-Tarif: 750 €
- Für Auslandsfahrten individuell berechnet
- Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet.
- Zusätzliche Kosten (Mehrkilometer, fehlender Kraftstoff, Reinigung etc.) werden mit der Kaution verrechnet oder separat in Rechnung gestellt.
§5 Versicherung und Haftung
- Sämtliche Fahrzeuge sind haftpflichtversichert.
- Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 1.000 €.
- Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist gegen Aufpreis möglich; die Höhe wird jeweils im Mietvertrag festgelegt.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Jegliche Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.
§6 Reparaturen, Pannen und Auslandseinsätze
- Kleine Reparaturen bis 200 € darf der Mieter nach Rücksprache selbst durchführen oder in einer Fachwerkstatt erledigen lassen. Die Kosten werden nach Vorlage der Rechnung erstattet, sofern den Mieter kein Verschulden trifft.
- Größere Defekte oder Pannen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Kann der Defekt nicht kurzfristig behoben werden, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Die Miete ist bis zum Eintritt des Defekts zu zahlen.
- Fällt das Fahrzeug aus technischen Gründen aus, ohne Verschulden des Mieters, reduziert sich die Miete anteilig für die Zeit der Fahruntüchtigkeit. Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeug besteht nicht.
- Pannen oder Unfälle im Ausland:
- Ohne Eigenverschulden: Der Mieter trägt die Kosten für Rückführung/Abschleppung bis zur deutschen Grenze.
- Mit Eigenverschulden: Der Mieter trägt sämtliche Kosten, auch innerhalb Deutschlands, zu 100 %.
- Reparaturen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, außer im Notfall zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
§7 Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Die Polizei ist unverzüglich zu verständigen. Es ist ein Unfallbericht zu erstellen und Namen, Anschriften sowie Kennzeichen aller Beteiligten festzuhalten.
- Schadenersatzansprüche anderer Beteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Weisungen des Vermieters sind einzuholen, bevor das Fahrzeug abgeschleppt oder repariert wird.
- Der Mieter haftet für Schäden aus Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verstoß gegen Pflichten, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden.
- Der Mieter haftet auch für Schäden, die erst nach Rückgabe festgestellt werden, sofern nicht nachweisbar ist, dass der Vermieter oder Dritte das Fahrzeug zwischenzeitlich genutzt haben.
- Bußgelder, Gebühren oder sonstige Kosten aus Verkehrsverstößen trägt der Mieter.
§8 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrags gemäß DSGVO verarbeitet.
- Die GPS- und AirTag-Überwachung dient der Sicherheit und Rückverfolgung der Fahrzeuge.
- Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Versicherungen).
§9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover.
Stand 05. September 2025
